
INFORMATIONEN DER BERGHEIDENGASSE ZU COVID-19
2. Mai 2023, 11:00 Uhr
Informationen für Schüler/innen, Studierende und Erziehungsberechtigte
Wir informieren Sie an dieser Stelle laufend über alle Änderungen und aktuellen Entwicklungen an der Bergheidengasse in Folge der Pandemie.
SARS-CoV-2 ist derzeit nach wie vor eine meldepflichtige Krankheit. Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, den/die Jahrgangs-/Klassenvorstand/-vorständin bzw. die Studienkoordinatorin zu informieren.
Wir wünschen Ihnen ein erfogreiches Schuljahr! Bleiben Sie gesund!
Das Krisenteam der Bergheidengasse
Schulbetrieb
#bergheidengasseimpft
Vorgehensweise bei COVID-19 (Verdachts-) Fällen
Schulpsychologie
Jugendcoaching
Krisenteam
Schulbetrieb
(2. Mai 2023)
Für den Schulbetrieb gelten aktuell nach wie vor folgende Regelungen:
Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Schulbereich
Die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut (!) symptomfrei verläuft (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.) wurde mit 1. August 2022 aufgehoben und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Dies bedeutet eine durchgängige (!) Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Kontakt mit anderen Personen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig. Nach einem positiven Test ist die Jahrgangs-/Klassenvorständin oder der Jahrgangs-/Klassenvorstand bzw. die Studienkoordinatorin zu informieren!
Für Schüler/innen und Studierende, für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen, die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 haben, jedoch symptomfrei und deshalb nicht krank gemeldet sind, gilt die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske
- im gesamten Schulgebäude (auch in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz) sowie
- im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann.
Treten Symptome auf (Husten, Heiserkeit etc.), so haben sie sich wie bisher krank zu melden, zu Hause zu bleiben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Den symptomfreien Schüler/innen und Studierenden mit einem positiven Testergebnis wird der Raum 205 für (Masken-) Pausen zur Verfügung gestellt. Nur in diesem Raum darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
Symptomfreien Schüler/innen und Studierenden kann das stundenweise Fernbleiben aus begründetem Anlass bzw. wichtigen Gründen genehmigt werden, wenn das Tragen der FFP2-Maske ansonsten unzumutbar lange ununterbrochen notwendig wäre.
Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.
Die PCR-Testungen wurden seit 2. Juni 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir empfehlen weiterhin, im Anlassfall mit dem PCR-Testsystem von „Alles gurgelt!“ zu testen.
Anordnung von Maßnahmen auf Basis des Variantenmanagementplans
Der Variantenmanagementplan (VMP) der Bundesregierung beschreibt 4 unterschiedliche Szenarien für die weitere Pandemieentwicklung. Er stellt den Rahmen für alle schulischen und außerschulischen Maßnahmen dar.
Gemäß dem Motto „Mit Corona leben lernen“ lautet das wichtigste Ziel für den Schulbereich, einen möglichst kontinuierlichen Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort zu setzen. Diesbezügliche Maßnahmen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Gesundheitsbehörde kann weiterhin einzelne Klassen oder Standorte jederzeit nach dem Epidemiegesetz vorübergehend schließen, sollte dies zur Eindämmung eines lokalen Infektionsgeschehens erforderlich sein.
Anordnung standortspezifischer Maßnahmen durch die Schulleitung
Die Schulleitung kann zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 kurzfristig und unabhängig von der allgemeinen Risikolage standortspezifische Maßnahmen ergreifen. Auch diese werden hier kommuniziert.
Gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht
Die Schüler/innen und Studierenden sind verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. Ein COVID-19-bedingtes gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht ist ausschließlich möglich aufgrund einer Verkehrsbeschränkung, die das Betreten der Schule untersagt.
Für Schüler/innen und Studierende, die dem Unterricht gerechtfertigt fernbleiben, gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall. Unterrichtsinhalte sind selbstständig zu erarbeiten.
#bergheidengasseimpft
(21. September 2022)
Seit 2021 gibt es in Österreich die Corona-Schutzimpfung. Sie ist sicher, wirksam und schützt zuverlässig vor einem schweren Krankheitsverlauf.
Die Mehrzahl ist bereits mit der wichtigen 3. Impfung geschützt – ein entscheidender Meilenstein! Auf Grund geänderter medizinischer Empfehlungen, hat sich auch die Gültigkeit der Impfzertifikate (Grüner Pass) geändert. In Wien gibt es zudem an mehreren Orten die Möglichkeit sich ohne Termin impfen zu lassen.
Im Hinblick auf ein sicheres Schuljahr ist es unser Ziel, dass jede Person geimpft wird, für die die Impfung empfohlen ist. Die COVID-19-Impfung ist kostenfrei. Schüler/innen bzw. Studierende werden bei Bedarf vom Unterricht freigestellt.
Unsere Schulärztinnen stehen nach Voranmeldung über das Sekretariat auch für telefonische Impfberatungsgespräche zur Verfügung.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter

Information der Stadt Wien zur Corona-Schutzimpfung
Vorgehensweise bei COVID-19 (Verdachts-) Fällen
(7. März 2023)
Verkehrsbeschränkung
Die bundesgesetzlichen Vorgaben zu den Maßnahmen brachten mit 1. August 2022 eine wesentliche Änderung. SARS-CoV-2 positiv getestete Personen werden seit diesem Tag nicht mehr abgesondert, sondern unterliegen einer Verkehrsbeschränkung. Das bedeutet:
- Betroffene müssen in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske tragen. Dies gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Auch im eigenen Wohnbereich muss bei Besuch von Personen aus einem anderen Haushalt eine FFP2-Schutzmaske getragen werden.
- Weiters dürfen bestimmte Orte, wie z. B. Krankenanstalten, Pflegewohneinrichtungen, stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht betreten werden. Ausnahmeregelungen gibt es für Betroffene.
Die Meldepflicht bleibt weiter bestehen. Nach einem positiven Test ist daher die Jahrgangs-/Klassenvorständin oder der Jahrgangs-/Klassenvorstand bzw. die Studienkoordinatorin zu informieren!
Aktuelle Falldefinition eines Verdachtsfalls an SARS-CoV-2
- Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt, d. h. jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, plötzliches Auftreten einer Störung bzw. Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.
Verdachtsfälle einer möglichen Erkrankung durch SARS-CoV-2 sollten rasch abgeklärt werden.
Wahrscheinlicher Fall
- Jede Person, die symptomatisch ist und Kontaktperson zu einem/einer bestätigten Positiven oder
Bestätigter Fall
- Jede Person, auf die Folgendes zutrifft:
Nachweis eines positiven SARS-CoV-2-Tests. Fälle mit positivem Antigen-Test sind mittels PCR-Test binnen 48 Stunden zu bestätigen.
Kontaktpersonen
Empfehlung für Kontaktpersonen:
relevanter Zeitraum: Letztkontakt zu bestätigtem Fall innerhalb von 48 Stunden vor dem Symptombeginn (bzw. Probenabnahme für positives Ergebnis, wenn asymptomatisch)
Kontaktarten mit erhöhter Übertragungswahrscheinlichkeit (früher Kategorie-1-Kontakte):
- Personen, die ungeschützten, direkten physischen Kontakt mit einem COVID-19-Fall hatten
- Personen, die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung ≤2 Metern Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem COVID-19-Fall hatten (insbesondere Haushaltskontakte)
- Personen, die sich im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Warteraum einer Gesundheitseinrichtung) mit einem COVID-19-Fall für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben
- Personen, die unabhängig von der Entfernung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder ungeschützten, direkten Kontakt mit infektiösen Sekreten eines bestätigten Falles hatten.
Dies gilt nicht, sofern beim Kontakt zum bestätigten Fall geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos angewandt worden sind (z. B. beidseitiges Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines MNS bei Kindern von 6–14 Jahren).
Kontaktpersonen wird Folgendes empfohlen:
- Testung unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt
- Bei engem Kontakt mit vulnerablen Personen (z. B. immungeschwächten Personen, betagten Personen ohne ausreichenden Immunschutz) Tragen einer FFP2-Schutzmaske bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Testung am Tag 5.
COVID-19-Information der Stadt Wien für Kontaktpersonen (2. März 2023)
Behördliches Vorgehen in Bildungseinrichtungen
COVID-9 ist eine ansteckende Krankheit. Jede ansteckende Erkrankung beginnt mit der Infektion. Die Gesundheitsbehörde empfiehlt erkrankten Personen, nicht am Unterreicht teilzunehmen.
- Ab dem Vorliegen eines positiven Antigentests auf SARS-CoV-2 ist Folgendes zu beachten: Die positiv Getesteten müssen in geschlossenen Räumen, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Maske tragen, können aber noch an der Schule bleiben, sofern sie völlig (!) symptomfrei sind. Das Tragen von FFP2-Masken gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Maskenbefreiung darf die Bildungseinrichtung daher nicht besucht werden. Bei Maskenpflicht sollten nur gering pulsansteigende Aktivitäten ausgeübt werden und abgeschätzt werden ob das Beiwohnen sinnvoll/machbar ist (z. B. Kollapsgefahr bei Hitze – Zuschauen im Schwimmbad).
- Auch bei mehreren bestätigten Erkrankungsfällen in den Bildungseinrichtungen sind in der Regel keine Klassen- oder Gruppenschließungen vorgesehen. Kontaktpersonen können die Bildungseinrichtungen weiterhin besuchen.
- Kontaktpersonen wird eine Testung unmittelbar nach Bekanntwerden des infektiösen Kontakts und 5 Tage nach dem Letztkontakt empfohlen. Grundsätzlich gilt: Personen, die sich krank fühlen, sollen zu Hause bleiben und ihren Arzt/ihre Ärztin kontaktieren.
- Bei weiterbestehendem Haushaltskontakt ist den Kontaktpersonen eine Testung nach Bekanntwerden, am Tag 3 und 5 empfohlen.
- Maskenbefreite Kontaktpersonen dürfen die Bildungseinrichtung besuchen.
- Genesene, symptomfreie Personen sollten für 60 Tage nach der Genesung von Testungen ausgenommen werden.
Konkreter COVID-19-Verdachtsfall, Maßnahmen
- Jedes positive Antigen-Testergebnis, das noch nicht durch PCR-Testung überprüft wurde, gilt als Verdacht.
- Ab der 5. Schulstufe haben asymptomatische Personen bei positivem Antigentest bis zur Klärung durch einen PCR-Test (binnen 48 Stunden) in geschlossenen Räumen, in denen sich auch andere Personen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Dies gilt auch im Freien, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Maskenbefreite Antigen-positive Personen werden bis zur Klärung durch einen PCR-Test ebenfalls unverzüglich aus der Bildungseinrichtung nach Hause entlassen.
- Bestätigt sich der positive Antigen-Test nicht mittels PCR-Test, sind die Maßnahmen für die Bildungseinrichtung beendet.
Positiv getesteter COVID-19-Fall, Maßnahmen
- Bestätigte Fälle müssen an die Bildungsdirektion gemeldet werden. Nach einem positiven Test ist daher die Jahrgangs-/Klassenvorständin oder der Jahrgangs-/Klassenvorstand bzw. die Studienkoordinatorin zu informieren!
COVID-19-Information der Stadt Wien für positiv Getestete
Schulpsychologie
(29. August 2022)
Niederschwellig können sich Schüler/innen und Studierende z. B. telefonisch an die Hotline der Schulpsychologie unter der Nummer 0800 211320 wenden.
Jugendcoaching
(8. September 2021)
Die Angebote des Jugendcoaching Wien stehen den Schüler/inne/n, Eltern und Lehrenden auch in Zeiten von COVID-19 mit folgendem Angebot zur Verfügung:
- persönliche Beratung und Information immer mittwochs von 9:00–12:00 Uhr an der Bergheidengasse (Raum 005);
- außerhalb der Schule steht das Team des Jugendcoaching Wien am Standort 1060 Wien, Mariahilfer Straße 123 im 4. Stock (Westbahnhof U3/U6) zur Verfügung (telefonische Terminvereinbarung unter +43 (1) 331 68-3900 erforderlich), auch während der Ferien;
- Online-Beratung auch per Videokonferenz, per Chatfunktion und/oder per E-Mail
Mit dem JUCO Chat (Montag bis Freitag, 9:30–15:30 Uhr) wird hier eine ebenfalls niederschwellige Beratungsmöglichkeit für Jugendliche angeboten, um ungestört mit den Jugendcoaches Kontakt aufzunehmen. Da es nicht immer möglich ist in Ruhe zu Hause zu telefonieren oder Videocalls zu führen, bietet der Chatroom hier eine zusätzliche Beratungsmöglichkeit und/oder Austausch für Jugendliche an.
Das Krisenteam der Bergheidengasse
(16. September 2022)
Das Krisenteam unterstützt die Schulleitung bei den erforderlichen organisatorischen und pädagogischen Vorkehrungen, die für die Fortführung des Unterrichts erforderlich sind. Dem Krisenteam unter der Leitung von HR Mag. Anita Petschning gehören Mag. Markus Baier, OStR Mag. Werner Egger, Mag. Michael Ganser, Karin Gradwohl, Mag. Agnes Harreither, Mag. Michael Hollauf, Nura Ibragimova, Jakob Jensen-Lehner, Kerstin Kadanka, OStR Mag. Dr. Markus Loew, Mag. Adriana Paunović, Mag. Silvia Pointner, Dr. Heidrun Simkovics, Daniel Stöckl, BEd, Christian Windisch, BEd, und Dipl.-Päd. Thomas Wordie an.
Wir laden alle im Haus ein, Schwachstellen und Risikostrukturen zu melden. Das Krisenteam ist unter der E-Mail-Adresse krisenteam@bergheidengasse.at erreichbar.