Aufbaulehrgang für Berufstätige: Hotel- und Gastronomiemanagement 

Durchstarten und Vorwärtskommen für Berufstätige 

Aufnahmebedingungen für den Aufbaulehrgang Hotel- und Gastronomiemanagement
Erfolgreicher Abschluss einer dreijährigen Fachschule oder ein einschlägiger Lehrberuf (z.B. Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin, Konditor/in, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in) 

Die Ausbildung Aufbaulehrgang Hotel- und Gastronomiemanagement
Der Aufbaulehrgang Hotel- und Gastronomiemanagement dauert 6 Semester und ist konkret auf die Bedürfnisse Berufstätiger ausgerichtet. Der Theorieunterricht (inklusive solider kaufmännischer Ausbildung) erfolgt an vier Abenden pro Woche, der Praxisunterricht wird als eigener Block abgehalten. Großer Wert wird auf das Selbststudium gelegt.  

Berufsperspektiven Aufbaulehrgang Hotel- und Gastronomiemanagement
Der Aufbaulehrgang bildet für Tätigkeiten im mittleren und höheren Management in Hotellerie und Gastronomie aus. Der Abschluss mit „Reife- und Diplomprüfung“ (= Matura) ermöglicht den Zugang zum Hochschulstudium an allen österreichischen Universitäten und Fachhochschulen.  

Anrechenbarkeit von Gegenständen und Vorprüfungen
Je nachdem welche Fachschule vorher besucht wurde oder welche Lehre absolviert wurde, werden unterschiedliche Prüfungen und Praktika angerechnet bzw. entfällt der Besuch folgender Gegenstände: 

Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Gastgewerbefachschule
Angerechnet wird:  

  • Vorprüfung zur Reife- und Diplomprüfung
  • Ernährung, Gastronomie und Hotellerie
  • Betriebspraktikum

Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Angerechnet wird:  

  • Küchenorganisation und Kochen
  • Serviceorganisation und Servieren

Lehre Restaurantfachmann, Restaurantfachfrau
Angerechnet wird:  

  • Teilprüfung „Service“ der Vorprüfung zur Reife- und Diplomprüfung
  • Pflichtgegenstände im Servicebereich

Lehre Koch / Köchin
Angerechnet wird:  

  • Teilprüfung „Küche“ der Vorprüfung zur Reife- und Diplomprüfung
  • Pflichtgegenstände im Küchenbereich

AUL_Stundentafel_ab_SJ_2023-24