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Berufsreifeprüfung

 

An der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe ist auch eine Berufsreifeprüfungskommission (Prüfungskommission nach dem Lehrplan der Höheren gewerblichen Lehranstalt für Tourismus bzw. der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) eingerichtet.

Alle Kandidaten werden gebeten, vor Kontaktaufnahme die hier angeführten Erläuterungen genau durchzulesen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Frau Jacqueline Hawel) unter der Telefonnummer +43/1/804 72 81/601 DW.

Die Berufsreifeprüfung (BRP) ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (§ 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung i. d. g. F.), es sei denn, das Bundesgesetz über die BRP, BGBl. I Nr. 68/1997 i. d. g. F., enthält Sonderbestimmungen oder verweist auf andere Rechtsnormen. Über die Zulassung zur BRP und die Anerkennung von Prüfungen als Teilprüfungen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Alle personenbezogenen Bezeichnungen auf diesen Seiten gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

 

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