Datenschutz

D A T E N S C H U T Z I N F O R M A T I O N gemäß Art. 12 ff. DSGVO
im Rahmen der Schulverwaltung an österr. Schulen gemäß Art. 14 B-VG

Verarbeitungstätigkeit
Datenverarbeitungen, die im Vollzug des Schulrechts erfolgen. (siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz), sowie Serviceleistungen auf Schülerwunsch (z. B. Kopiersystem, Essensbestellung) Zur Auswertung der Besucherzahlen wird Google-Analytics verwendet.

Verantwortliche
Mag. Anita Petschning
HLTW Wien 13
Bergheidengasse 5-19
1130 Wien

Telefon: +43 1 804 72 81
E-Mail: office@bergheidengasse.at

Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis www.schulen-online.at

An den Landesschulräten ist für Bundesschulen, sowie für Pflichtschulen, sofern es sich um Bundesvollzug handelt, ein Datenschutzbeauftragter für das jeweilige Bundesland eingerichtet. Die Liste der Datenschutzbeauftragten in den Landesschulräten sowie für Zentrallehranstalten und Pädagogische Hochschulen finden Sie unter: https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/datenschutz/index.html

Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenverarbeitungen an österr. Schulen
– Alle schulgesetzlichen Verpflichtungen, die für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen (Art 6 (1) lit e DSGVO bzw die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Zuge der Schulverwaltung (Art 6 (1) lit c DSGVO erforderlich sind. (siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz). Hier besteht auf Grund des Schulrechts die gesetzliche Verpflichtung der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten zur Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten.
– Serviceleistungen auf Schülerwunsch (z. B. Kopiersystem, Essensbestellung, Bereitstellung von edu.Lizenzen) sowie Öffentlichkeitsarbeit der Schule (z. B. Fotos von Schüler/innen bei Schulveranstaltungen) gemäß Art 6 (1) lit a oder c. Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
– Weitergabe von Daten im Notfall – z. B. Übergabe der Kontaktdaten der Eltern eines Schülers bei Verletzung an die Rettung – (Art 6 (1) lit d

Datenkategorien
Die Aufzählung der für die Vollziehung des Schulrechts zu verarbeitenden Datenkategorien ist in §§ 3ff in Verbindung mit den Anlagen des Bildungsdokumentationsgesetzes gesetzlich geregelt.
Generell werden im Rahmen der Schulverwaltung Daten nur bei den Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten selbst erhoben.

Übermittlung und Empfänger

Gesetzliche Regelungen:
– Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;
– Bundesanstalt „Statistik Österreich“
– Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

Auf Grund der Einwilligung der Schüler/innen bzw Erziehungsberechtigten
– Absolventen-, Elternverein,
– IT-Dienstleister (z. B. zum Nachweis der Berechtigung des Bezugs verbilligter Edu-Lizenzen)
– etc.

Übermittlung in Drittländer oder Internationale Organisationen
Im Zuge der Schulverwaltung an österr. Schulen erfolgt grundsätzlich keine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU. Für Datenübermittlungen im Bereich der österr. Auslandsschulen sind die Bestimmungen in den jeweiligen völkerrechtlichen Verträgen nach Maßgabe der Grundsätze der DSGVO anzuwenden. Datenübermittlungen im Zuge des internationalen Schüleraustausches (z. B. Erasmus) beruhen prinzipiell auf Einwilligung.
Eventuell Daten von Schülertestungen an OECD

Speicherdauer
Durch die jeweiligen gesetzlichen Materienbestimmungen vorgegeben (siehe etwa § 77 SchUG zum Klassenbuch, § 77a SchUG zur Aufbewahrung von [Prüfungs]protokollen und Aufzeichnungen)

Rechte des Betroffenen
Die Rechte des Betroffenen müssen gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden. Dies ist gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz der jeweilige Schulleiter. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis www.schulen-online.at.
– Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
– Eine betroffene Person das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden. (Art 15 DSGVO)
– Eine betroffene Person hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen. (Art 16 DSGVO)
– Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, soferne die in Art 17 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind. (Art 17 DSGVO)
– Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soferne die in Art 18 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind. (Art 18 DSGVO)
– Eine betroffene Person hat das Recht, seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt (Art 20 DSGVO).
– Eine betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, soferne der Verantwortliche nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweist (zB Gesetzesvollzug), die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Betroffenen Person überwiegen (Art 21 DSGVO)

Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Bereich der Schulverwaltung sowie Leistungsbeurteilung finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling statt, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder diesen in ähnlicher Weise erheblich beeiträchtigt.

Aufsichtsbehörde
Österreichische Datenschutzbehörde
www.dsb.gv.at
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Beschwerderecht (Art 77 DSGVO)
Eine betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

s. auch https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/datenschutz/index.html

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