Wie kann ich aktiv mitbestimmen?


Als erstes sollte man sich überhaupt informieren. Das geht am besten über die EU Website oder andere vertrauenswürdige Informationsquelle.
Dann kann man bei den Europawahlen wählen, vorausgesetzt man ist über 18 und Staatsbürger in der EU. Sie finden alle 5 Jahre statt und man kann mit seiner Stimme die Zusammensetzung des EU- Parlament beeinflussen und somit auch indirekt die Entscheidungen die gefällt werden. Die nächste Wahl findet voraussichtlich statt vom 6. bis 9. Juni 2024. Es werden 705 Abgeordnete gewählt. Die Parteien die momentan vertreten sind in dem EU Parlament sind:
EVP (CDU, CSU & ÖVP), S&D (SDP, SPÖ), Renew (FDP,FW,NEOS), Grüne, EKR (BD), ID (AfD, FPÖ), Die Linke, Fraktionslose

Es gibt außerdem auch verschiedene politische Jugendorganisationen auf EU-Ebene, die es jungen Menschen ermöglichen, ihre Meinung auszudrücken und sich politisch zu engagieren.

Ein Zugang der einem nicht direkt in den Kopf springt ist auch das Internet. Man kann sich auf den Sozialen Medien engagieren und seine Meinung dort äußern (insofern sie niemanden verletzt).

Last but not least, kann man natürlich auch Petitionen und Bürgerinitiativen nuten, um sein Anliegen vorzubringen. Über Plattformen wie die Europäische Bürgerinitiative kann man mit anderen EU-Bürgern zusammenarbeiten, politische Forderungen aufstellen und Unterschriften sammeln. Wenn eine Bürgerinitiative eine bestimmte Anzahl von Unterschriften erreicht, kann sie dazu führen, dass sich die EU-Kommission mit dem Anliegen befasst.


Hier findet ihr mehr Infos zur EU!

Welche Rechte habe ich?


Bürger in einem Land der Europäischen Union bringt viele Vorteile und Freiheiten, die man genießen kann, unterdessen sind es die Rechte gemäß den EU-Verträgen und der EU-Grundrecht Arta.

Einer der Hauptrechte und vielleicht auch wichtigste ist das Recht sich in jedem EU-Mitgliedstaat frei bewegen zu dürfen, außerdem auch die Möglichkeit in diesen Ländern Leben, arbeiten und studieren zu dürfen.
Ein sehr wichtiges Recht, dass noch nicht lange existiert, ist das Wahlrecht, als ein EU-Bürger darf man bei Europawahlen, Kommunalwahlen, im eigenen Wohnsitzland, wählen darf.

Auch wenn man sich außerhalb der EU befindet, gibt es den Konsularischen Schutz welche, wenn dieses Land keine diplomatische Vertretung hat.

Es gibt auch das Petitionsrecht, das erlaubt Petitionen an das Europäische Parlament zu errichten oder Anliegen und Bedenken vorzubringen.

Wichtig ist auch das Recht auf Zugang zu öffentlichen Leistungen, wie Sozialleistungen und der Gesundheitsversorgung in dem jeweiligen EU-Land in dem Lebt oder arbeitet.

Außerdem gibt es die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union:

  • Freier Warenverkehr, dass Waren innerhalb der EU ohne Zölle oder Beschränkungen gehandelt werden können.
  • Feier Dienstleitungsverkehr, dass sind die Möglichkeiten für Dienstleistungsanbieter, ihre Dienstleistungen über die Grenzen hinweg anzubieten, Bsp. Toursimussektor, Bauwesen etc…
  • Feier Personenverkehr EU-Bürgerinnen und Bürger haben das Recht sich innerhalb der EU frei zu bewegen.
  • Freier Kapital und Zahlungsverkehr, die Möglichkeit Kapital über Grenzen und Länder hinweg frei zu bewegen, sowie Immobilien, Unternehmen, Bankverkehr, etc…

Auch wenn man als EU-Bürger diese Recht kennt sind sie, verglichen mit nicht EU-Bürgern, nicht selbstverständlich.
hier sind die größten Unterschiede:

Bei der Freizügigkeit sich als EU-Bürger in jedem Land frei bewegen zu dürfen, können nicht EU-Bürger dies nur unter Strengen Beschränkungen und benötigen möglicherweise auch ein Visum.
Auch das allgemeine Wahlrecht welches EU-Bürger haben, können nicht EU-Bürger nicht nutzen, es sei denn, es gibt abkommen zwischen einem EU-Land und dem Heimatland.
EU-Bürger haben das Recht Familienmitglieder, auch wenn sie nicht EU-Bürger sind, in ein EU-Land mitzunehmen, nicht EU-Bürger können dies möglicherweise nicht.
Natürlich können durch Abkommen oder Vereinbarungen zwischen EU und nicht EU-Ländern gewisse Rechte erlangt werden.