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Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit

 

Der Antrag auf Ablegung der Prüfung in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau (Projektarbeit) hat im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP zu erfolgen.

Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist, und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes (gleichfalls auf höherem Niveau).

Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Prüfer!

Die Abgabe der Arbeit hat spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation bzw. Diskussion (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) zu erfolgen.

Es handelt sich dabei um eine eigenständige, selbständige Einzelarbeit, die auch die Realisierung eigener Ideen im vorgegebenen Rahmen beinhaltet. Der Umfang hat 30–50 Seiten (reiner Text) zu betragen.

Formale Anforderungen an die projektorientierte Arbeit:

  • Titelblatt mit dem Namen des Bearbeiters, dem vom Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegten Thema und den Prüfungsterminen (Präsentation und Diskussion/mündliche Prüfung)
  • eidesstattliche Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeit
  • Kurzbeschreibung
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Seiten- und Kapitelnummerierung
  • Zielsetzungen und Aufgabenstellung (Fließtext)
  • Grundsätze des Projektmanagements (Erstellung eines Projektplans, Zeitplan, Dokumentation, …)
  • Beschreibungen, Skizzen, Berichte, Kalkulationen, Berechnungen etc.
  • Ergebnisse (auf die Zielsetzungen bezogen)
  • Zusammenfassung
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Präsentationsunterlagen im Anhang (Dieses Präsentationsmaterial darf keine unerlaubten Hilfsmittel enthalten!)

Ein Abbruch der Projektarbeit ist nicht möglich.