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Thema der projektorientierten Arbeit

Die Festlegung der Themenstellung erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Sollten Sie den Antrag auf Ablegung der Prüfung in Form einer projektorientierten Arbeit stellen wollen, beachten Sie bitte, dass dieser Antrag im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP zu erfolgen hat! Rechnen Sie für die Festlegung der Themenstellung mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit.

Für diese Form der Prüfung beachten Sie bitte folgende Vorgangsweise:
Füllen Sie das Formular „Projektarbeit nach § 3 (3) Z 2 BRPG“ soweit wie möglich – insbesondere aber hinsichtlich Ihrer Vorstellungen zum Thema, ggf. der externen Kooperationspartner sowie der geplanten Verwertung der Ergebnisse – aus, und senden Sie anschließend die Daten durch Aktivieren des Buttons „Per E-Mail senden“ auf Seite 2! Sie haben auch die Möglichkeit, ergänzende Ausführungen auf weiteren Dateianlagen mitzusenden.

Dateidownload: Formular „Projektarbeit nach § 3 (3) Z 2 BRPG“ (431 KB)

Die endgültige Fixierung der Themenstellung erfolgt nach Absprache mit dem Prüfer.