BRP | Zulassung | Inhalt und Umfang | Gebühren | BRP-Termine | Anmeldung | Teilprüfungen | Downloads | Kontakt
Anmeldung zu den Prüfungen
Die Anmeldungen zu den Prüfungen (aber auch die Themenbekanntgabe für die Teilprüfung im Fachbereich) haben innerhalb der angegebenen Anmeldefrist (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Nura Ibragimova) zu erfolgen. Verwenden Sie dazu bitte dieses Anmeldeformular!
Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Prüfungen, dass wir aufgrund der großen Zahl der Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren, mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG, gleichzeitig aber nur begrenzten Prüfungskapazitäten, die Zugänge zur Prüfung bzw. Präsentation und Diskussionen vor der Berufsreifeprüfungskommission an der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe seit dem Schuljahr 2011/12 nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung (gemeinsam mit dem Entrichten der Prüfungsgebühr) ermöglichen können. Wir empfehlen daher eine langfristige Planung.
Für Kandidat/inn/en, die zur Externistenreife- bzw. Externistenreife- und Diplomprüfung, Externistenabschlussprüfung oder Externistendiplomprüfung bzw. zur Berufsreifeprüfung ab dem Sommertermin 2022 antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote/der aus den Semesternoten ermittelten „Jahresnote“, wenn bei der Anmeldung zur Prüfung die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe nachgewiesen werden können.
Die Liste mit den angemeldeten Kandidaten für den nächsten Termin der mündlichen Prüfungen bzw. Präsentationen und Diskussionen im Falle einer Prüfung in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 (3) Z 2 BRPG finden Sie hier.
Wenn Sie gemäß § 3 Abs. 3 BRPG die Teilprüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 BRPG an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau ablegen (Projektarbeit – Antrag hiefür im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP), hat die Abgabe der Arbeit spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation bzw. Diskussion (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) zu erfolgen.
Nicht bestandene Teilprüfungen oder Teilprüfungen, die gemäß § 7 Abs. 3 BRPG nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von zwei Monaten höchstens dreimal wiederholt werden. (Diese Neuregelung ist am 1. September 2015 in Kraft getreten und gilt für Prüfungen, die ab diesem Zeitpunkt abgelegt wurden.)
Gemäß § 6 Abs. 1a BRPG sind die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung gemäß § 4 Abs. 4 BRPG, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.