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Teilprüfung Fachbereich

 

Die Prüfung aus dem Fachbereich besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und einer diesbezüglichen mündlichen Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Das Berufsfeld des Kandidaten definiert sich durch den erlernten (oder den tatsächlich ausgeübten – siehe unten) Beruf des Kandidaten. Der Nachweis des prüfungsrelevanten Berufsfeldes kann durch einschlägige Zeugnisse oder etwa durch Arbeitsbestätigungen, aus welchen sich die berufliche Tätigkeit des Kandidaten nachvollziehen lässt, erbracht werden. Grundlage dieser Teilprüfung sind die Lehrinhalte der Prüfungsgebiete der entsprechenden höheren Schule.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ nur aus dem von Ihnen erlernten Beruf wählen können! Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat per Erlass Listen herausgegeben, auf denen nachgelesen werden kann, für welche Ausbildungsart welcher Fachbereich in Frage kommt. Sollten Sie derzeit in einem anderen Beruf tätig sein, für den Sie sich zusätzliche spezielle Kenntnisse aneignen mussten, so müssen Sie diese bei der Zulassung zur Fachbereichsprüfung glaubhaft machen können. Umschulungswünsche oder geplante Bildungswege können bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden (vgl. dazu Erlass des Stadtschulrates für Wien zur Novelle zum BRPG, Zl. 000.079/11/2000, vom 4. September 2000!).

Beispiel: Der erlernte Beruf eines Antragsstellers ergäbe einen Fachbereich aus dem Lehrplan der Höheren gewerblichen Lehranstalt für Tourismus. Der Antragssteller beantragt jedoch die Zulassung für den Fachbereich EDV/Informatik. Eine erfolgreiche Glaubhaftmachung wären Kenntnisse im Programmieren z. B. von Datenbanken bzw. die Vorlage entsprechender Nachweise von Kursen in einer Programmiersprache. Ein unzureichendes Glaubhaftmachen wären Anwendungen lediglich einzelner Programme im Büro. Nur geplante, einschlägige Ausbildungen sind jedenfalls nicht ausreichend.

Die Teilprüfung „Fachbereich“ kann

  • auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder
  • an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Besuch von Vorbereitungslehrgängen auf höherem Niveau allein nicht jenes im Berufsleben erworbene Praxiswissen ersetzen kann, dass dem Konzept der BRP entsprochen wird. Einer berufstätigen oder berufstätig gewesenen Person, die über den Lehrabschluss hinaus in ihrem Berufsfeld und in relevanten angrenzenden Bereichen keinerlei, einer höheren Schulbildung nahe kommendes Praxiswissen erworben hat, bleibt auch weiterhin für die Erlangung des Universitätszuganges die Option der Externistenreifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung und für die Erlangung einer höheren dienstrechtlichen Bewertung die Beamten-Aufstiegsprüfung.

Die Prüfungswerberinnen und Prüfungswerber sollen in jenen Fachbereichen, die nach der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 40/2010 i. d. g. F., abgelegt werden, mit den folgenden Handlungsbereichen vertraut sein:

  • Wiedergeben von berufsfeldrelevanten Fakten und Daten
  • Verstehen von berufsfeldrelevanten Sachverhalten
  • Anwenden berufsfeldrelevanter Methoden und Verfahren
  • Analysieren bestehender oder neuer Sachverhalte
  • Entwickeln von berufsfeldrelevanten Lösungen oder Ergebnissen

 

Wählen Sie jenen Fachbereich, der Ihrem Berufsfeld entspricht! Dort finden Sie ggf. auch die entsprechenden Inhaltsbereiche!

Fachbereich Tourismusmarketing und Kundenmanagement
Fachbereich Ernährung und Lebensmitteltechnologie
Fachbereich Touristisches Management
Fachbereich Hotel- und Gastronomiemanagement
Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Weitere Fachbereiche