Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit

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Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit

 

Der Antrag auf Ablegung der Prüfung in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau (Projektarbeit) hat im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP zu erfolgen.

Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist, und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes (gleichfalls auf höherem Niveau).

Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Prüfer!

Die Abgabe der Arbeit hat spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation bzw. Diskussion (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) zu erfolgen.

Es handelt sich dabei um eine eigenständige, selbständige Einzelarbeit, die auch die Realisierung eigener Ideen im vorgegebenen Rahmen beinhaltet. Der Umfang hat 30–50 Seiten (reiner Text) zu betragen.

Formale Anforderungen an die projektorientierte Arbeit:

  • Titelblatt mit dem Namen des Bearbeiters, dem vom Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegten Thema und den Prüfungsterminen (Präsentation und Diskussion/mündliche Prüfung)
  • eidesstattliche Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeit
  • Kurzbeschreibung
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Seiten- und Kapitelnummerierung
  • Zielsetzungen und Aufgabenstellung (Fließtext)
  • Grundsätze des Projektmanagements (Erstellung eines Projektplans, Zeitplan, Dokumentation, …)
  • Beschreibungen, Skizzen, Berichte, Kalkulationen, Berechnungen etc.
  • Ergebnisse (auf die Zielsetzungen bezogen)
  • Zusammenfassung
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Präsentationsunterlagen im Anhang (Dieses Präsentationsmaterial darf keine unerlaubten Hilfsmittel enthalten!)

Ein Abbruch der Projektarbeit ist nicht möglich.

Teilprüfung Fachbereich

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Teilprüfung Fachbereich

 

Die Prüfung aus dem Fachbereich besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und einer diesbezüglichen mündlichen Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Das Berufsfeld des Kandidaten definiert sich durch den erlernten (oder den tatsächlich ausgeübten – siehe unten) Beruf des Kandidaten. Der Nachweis des prüfungsrelevanten Berufsfeldes kann durch einschlägige Zeugnisse oder etwa durch Arbeitsbestätigungen, aus welchen sich die berufliche Tätigkeit des Kandidaten nachvollziehen lässt, erbracht werden. Grundlage dieser Teilprüfung sind die Lehrinhalte der Prüfungsgebiete der entsprechenden höheren Schule.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ nur aus dem von Ihnen erlernten Beruf wählen können! Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat per Erlass Listen herausgegeben, auf denen nachgelesen werden kann, für welche Ausbildungsart welcher Fachbereich in Frage kommt. Sollten Sie derzeit in einem anderen Beruf tätig sein, für den Sie sich zusätzliche spezielle Kenntnisse aneignen mussten, so müssen Sie diese bei der Zulassung zur Fachbereichsprüfung glaubhaft machen können. Umschulungswünsche oder geplante Bildungswege können bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden (vgl. dazu Erlass des Stadtschulrates für Wien zur Novelle zum BRPG, Zl. 000.079/11/2000, vom 4. September 2000!).

Beispiel: Der erlernte Beruf eines Antragsstellers ergäbe einen Fachbereich aus dem Lehrplan der Höheren gewerblichen Lehranstalt für Tourismus. Der Antragssteller beantragt jedoch die Zulassung für den Fachbereich EDV/Informatik. Eine erfolgreiche Glaubhaftmachung wären Kenntnisse im Programmieren z. B. von Datenbanken bzw. die Vorlage entsprechender Nachweise von Kursen in einer Programmiersprache. Ein unzureichendes Glaubhaftmachen wären Anwendungen lediglich einzelner Programme im Büro. Nur geplante, einschlägige Ausbildungen sind jedenfalls nicht ausreichend.

Die Teilprüfung „Fachbereich“ kann

  • auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder
  • an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Besuch von Vorbereitungslehrgängen auf höherem Niveau allein nicht jenes im Berufsleben erworbene Praxiswissen ersetzen kann, dass dem Konzept der BRP entsprochen wird. Einer berufstätigen oder berufstätig gewesenen Person, die über den Lehrabschluss hinaus in ihrem Berufsfeld und in relevanten angrenzenden Bereichen keinerlei, einer höheren Schulbildung nahe kommendes Praxiswissen erworben hat, bleibt auch weiterhin für die Erlangung des Universitätszuganges die Option der Externistenreifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung und für die Erlangung einer höheren dienstrechtlichen Bewertung die Beamten-Aufstiegsprüfung.

Die Prüfungswerberinnen und Prüfungswerber sollen in jenen Fachbereichen, die nach der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 40/2010 i. d. g. F., abgelegt werden, mit den folgenden Handlungsbereichen vertraut sein:

  • Wiedergeben von berufsfeldrelevanten Fakten und Daten
  • Verstehen von berufsfeldrelevanten Sachverhalten
  • Anwenden berufsfeldrelevanter Methoden und Verfahren
  • Analysieren bestehender oder neuer Sachverhalte
  • Entwickeln von berufsfeldrelevanten Lösungen oder Ergebnissen

 

Wählen Sie jenen Fachbereich, der Ihrem Berufsfeld entspricht! Dort finden Sie ggf. auch die entsprechenden Inhaltsbereiche!

Fachbereich Tourismusmarketing und Kundenmanagement
Fachbereich Ernährung und Lebensmitteltechnologie
Fachbereich Touristisches Management
Fachbereich Hotel- und Gastronomiemanagement
Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Weitere Fachbereiche

Teilprüfung Lebende Fremdsprache (Englisch): Kontakt

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Teilprüfung Lebende Fremdsprache (Englisch)

Kontakt

Sollten Sie trotz sorgfältiger Durchsicht dieser Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich während der Sprechstunden an an die Kontaktperson für die Zuteilung zu den Prüfern:

Teilprüfung Lebende Fremdsprache (Englisch): Ablauf

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Teilprüfung Lebende Fremdsprache (Englisch)

 

Ablauf

 

Die Teilprüfung in der Lebenden Fremdsprache erfolgt nach Wahl des Prüfungskandidaten entweder in Form einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit oder einer mündlichen Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule.

Sollten Sie die Form einer schriftlichen Klausurarbeit wählen, wenden Sie sich für nähere Informationen bitte an die Kontaktperson für die Zuteilung zu den Prüfern.

Im Zentrum des Konzeptes der kompetenzorientierten BRP steht das Ziel, den Erwerb jener Kompetenzen zu fördern, die zur Bewältigung von grundlegenden Anforderungen des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens in der Fremdsprache notwendig sind. Die Kandidaten sollten ein Niveau selbstständiger Sprachverwendung erreichen, welches ihnen u. a. erlaubt,

  • die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen zu verstehen,
  • sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert auszudrücken,
  • einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage zu erläutern und erfolgreich zu argumentieren sowie
  • im Detail zu verstehen, was in der Standardsprache gesagt wird, auch wenn es in der Umgebung störende Geräusche gibt.

 

schriftliche Klausurarbeit

Die Arbeitszeit beträgt 5 Stunden. Die schriftliche Prüfung gliedert sich in listening, reading und writing tasks. Wörterbücher sind dabei nur beim Teilbereich writing, der aus drei gleichwertigen Aufgabenstellungen aus drei unterschiedlichen Themenkreisen besteht, erlaubt.

Aufgabenstellungen sind meist mehrteilig.

Beurteilungskriterien für die Textproduktion gemäß GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) Niveau B 2:

Aufbau/Textorganisation: Format, Kohärenz, Verbindung von Ideen
Werden die Regeln für die Textsorte (z. B. Memo, Report, Letter to the Editor) eingehalten? Ist der Text entsprechend gegliedert? Ist der Text logisch aufgebaut? Werden die entsprechenden Verbindungswörter verwendet?

Inhalt: Angemessenheit, Ideenreichtum, Selbstständigkeit
Wie entspricht der Inhalt des produzierten Texts der Aufgabenstellung? Wurde die Aufgabe inhaltlich vollständig richtig gelöst? Wird die Thematik ausreichend behandelt? Werden der Aufgabenstellung entsprechend verschiedene Aspekte der Themenstellung angesprochen und selbstständige Überlegungen angestellt?

Richtigkeit und Angemessenheit von Grammatik und Vokabular
grammatikalische Richtigkeit, Reichhaltigkeit der grammatikalischen Strukturen, Beherrschung des Vokabulars, Reichhaltigkeit des Wortschatzes, Rechtschreibung. Sind die Fehler sinnstörend oder entspringen sie eher dem Bestreben komplexe sprachliche Strukturen zu verwenden?

Grammatik
Wird die Grammatik grundsätzlich beherrscht? Wie viele verschiedene Grammatikstrukturen werden eingesetzt? Entsprechen sie der Aufgabenstellung?

Vokabular
Werden dem Kontext angemessene Ausdrücke verwendet (z. B. Fachvokabular)? Wie reichhaltig ist der Wortschatz? Werden idiomatische Redewendungen verwendet? Richtiger Einsatz von „Linking Words“.

Reaktion des Lesers
Wird grundsätzlich der gewünschte Effekt beim Leser erzielt? (Dieses Kriterium dient der grundsätzlichen Orientierung.)

mündliche Prüfung

Der Kandidat hat zwei der festgelegten Themenbereiche zu wählen, wobei ihm nicht bekannt ist, welche Themenbereiche er wählt. Diese beiden Themenbereiche werden dem Prüfungskandidaten sodann vorgelegt, der sich in weiterer Folge für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat, aus dem ihm der Prüfer eine Aufgabenstellung vorlegt.

Sie müssen in der Lage sein, ihre eigene Meinung schlüssig und in eigenen Worten zu einem Thema wiederzugeben. Sie müssen angemessen (grammatikalisch/lexikalisch korrekt) auf die Fragen eingehen und im Dialog mit dem Prüfer ihre kommunikative Kompetenz gemäß GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) Niveau B 2 unter Beweis stellen.

Jeder Kandidat hat zur Vorbereitung eine angemessene Frist, mindestens jedoch 15 Minuten. Wörterbücher werden dem Kandidaten ausschließlich während der Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt.

 

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