Teilprüfung Fachbereich Ernährung und Lebensmitteltechnologie

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Teilprüfung Fachbereich Ernährung und Lebensmitteltechnologie

 

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Sollten Sie die Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau ablegen (Projektarbeit), lesen Sie bitte auch die diesbezüglichen Informationen!

Die Anmeldung zur Prüfung und Themenbekanntgabe (siehe unten) hat innerhalb der angegebenen Anmeldefrist (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Jacqueline Hawel) zu erfolgen. Die Themenstellung im Fachbereich wird auch auf Ihrem BRP-Zeugnis angegeben.

Da wir sowohl bei der schriftlichen Klausurarbeit als auch bei der mündlichen Prüfung einen Bezug zu Ihrem Berufsfeld (berufliche Erfahrungen und Kenntnisse) herstellen werden, ist es in Ihrem Interesse, zu dem von Ihnen gewählten touristischen Themenbereich eine schriftliche Dokumentation innerhalb der angegebenen Anmeldefrist zur schriftlichen Klausurarbeit (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der Schule abzugeben.

Sollten Sie trotz sorgfältiger Durchsicht dieser Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich während der Sprechstunden an einen der Prüfer: Kontakt

Teilprüfung Fachbereich Tourismusmarketing und Kundenmanagement

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Teilprüfung Fachbereich Tourismusmarketing und Kundenmanagement

 

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Sollten Sie die Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau ablegen (Projektarbeit), lesen Sie bitte auch die diesbezüglichen Informationen!

Die Anmeldung zur Prüfung und Themenbekanntgabe (siehe unten) hat innerhalb der angegebenen Anmeldefrist (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der HLTW Bergheidengasse (Frau Jacqueline Hawel) zu erfolgen. Die Themenstellung im Fachbereich wird auch auf Ihrem BRP-Zeugnis angegeben.

Da wir sowohl bei der schriftlichen Klausurarbeit als auch bei der mündlichen Prüfung einen Bezug zu Ihrem Berufsfeld (berufliche Erfahrungen und Kenntnisse) herstellen werden, ist es in Ihrem Interesse, zu dem von Ihnen gewählten touristischen Themenbereich eine schriftliche Dokumentation innerhalb der angegebenen Anmeldefrist zur schriftlichen Klausurarbeit (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) im Sekretariat der Schule abzugeben.

Sollten Sie trotz sorgfältiger Durchsicht dieser Erläuterungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich während der Sprechstunden an einen der Prüfer: Kontakt

Thema der projektorientierten Arbeit

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Thema der projektorientierten Arbeit

Die Festlegung der Themenstellung erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Sollten Sie den Antrag auf Ablegung der Prüfung in Form einer projektorientierten Arbeit stellen wollen, beachten Sie bitte, dass dieser Antrag im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP zu erfolgen hat! Rechnen Sie für die Festlegung der Themenstellung mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit.

Für diese Form der Prüfung beachten Sie bitte folgende Vorgangsweise:
Füllen Sie das Formular „Projektarbeit nach § 3 (3) Z 2 BRPG“ soweit wie möglich – insbesondere aber hinsichtlich Ihrer Vorstellungen zum Thema, ggf. der externen Kooperationspartner sowie der geplanten Verwertung der Ergebnisse – aus, und senden Sie anschließend die Daten durch Aktivieren des Buttons „Per E-Mail senden“ auf Seite 2! Sie haben auch die Möglichkeit, ergänzende Ausführungen auf weiteren Dateianlagen mitzusenden.

Dateidownload: Formular „Projektarbeit nach § 3 (3) Z 2 BRPG“ (431 KB)

Die endgültige Fixierung der Themenstellung erfolgt nach Absprache mit dem Prüfer.

Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit

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Teilprüfung Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit

 

Der Antrag auf Ablegung der Prüfung in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau (Projektarbeit) hat im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur BRP zu erfolgen.

Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist, und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes (gleichfalls auf höherem Niveau).

Die Festlegung der Themenstellung und des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag und in Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Prüfer!

Die Abgabe der Arbeit hat spätestens im Rahmen der Anmeldung zur Präsentation bzw. Diskussion (siehe BRP-Termine im aktuellen Schuljahr) zu erfolgen.

Es handelt sich dabei um eine eigenständige, selbständige Einzelarbeit, die auch die Realisierung eigener Ideen im vorgegebenen Rahmen beinhaltet. Der Umfang hat 30–50 Seiten (reiner Text) zu betragen.

Formale Anforderungen an die projektorientierte Arbeit:

  • Titelblatt mit dem Namen des Bearbeiters, dem vom Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegten Thema und den Prüfungsterminen (Präsentation und Diskussion/mündliche Prüfung)
  • eidesstattliche Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeit
  • Kurzbeschreibung
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Seiten- und Kapitelnummerierung
  • Zielsetzungen und Aufgabenstellung (Fließtext)
  • Grundsätze des Projektmanagements (Erstellung eines Projektplans, Zeitplan, Dokumentation, …)
  • Beschreibungen, Skizzen, Berichte, Kalkulationen, Berechnungen etc.
  • Ergebnisse (auf die Zielsetzungen bezogen)
  • Zusammenfassung
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Präsentationsunterlagen im Anhang (Dieses Präsentationsmaterial darf keine unerlaubten Hilfsmittel enthalten!)

Ein Abbruch der Projektarbeit ist nicht möglich.

Teilprüfung Fachbereich

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Teilprüfung Fachbereich

 

Die Prüfung aus dem Fachbereich besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und einer diesbezüglichen mündlichen Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Das Berufsfeld des Kandidaten definiert sich durch den erlernten (oder den tatsächlich ausgeübten – siehe unten) Beruf des Kandidaten. Der Nachweis des prüfungsrelevanten Berufsfeldes kann durch einschlägige Zeugnisse oder etwa durch Arbeitsbestätigungen, aus welchen sich die berufliche Tätigkeit des Kandidaten nachvollziehen lässt, erbracht werden. Grundlage dieser Teilprüfung sind die Lehrinhalte der Prüfungsgebiete der entsprechenden höheren Schule.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ nur aus dem von Ihnen erlernten Beruf wählen können! Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat per Erlass Listen herausgegeben, auf denen nachgelesen werden kann, für welche Ausbildungsart welcher Fachbereich in Frage kommt. Sollten Sie derzeit in einem anderen Beruf tätig sein, für den Sie sich zusätzliche spezielle Kenntnisse aneignen mussten, so müssen Sie diese bei der Zulassung zur Fachbereichsprüfung glaubhaft machen können. Umschulungswünsche oder geplante Bildungswege können bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden (vgl. dazu Erlass des Stadtschulrates für Wien zur Novelle zum BRPG, Zl. 000.079/11/2000, vom 4. September 2000!).

Beispiel: Der erlernte Beruf eines Antragsstellers ergäbe einen Fachbereich aus dem Lehrplan der Höheren gewerblichen Lehranstalt für Tourismus. Der Antragssteller beantragt jedoch die Zulassung für den Fachbereich EDV/Informatik. Eine erfolgreiche Glaubhaftmachung wären Kenntnisse im Programmieren z. B. von Datenbanken bzw. die Vorlage entsprechender Nachweise von Kursen in einer Programmiersprache. Ein unzureichendes Glaubhaftmachen wären Anwendungen lediglich einzelner Programme im Büro. Nur geplante, einschlägige Ausbildungen sind jedenfalls nicht ausreichend.

Die Teilprüfung „Fachbereich“ kann

  • auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder
  • an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Besuch von Vorbereitungslehrgängen auf höherem Niveau allein nicht jenes im Berufsleben erworbene Praxiswissen ersetzen kann, dass dem Konzept der BRP entsprochen wird. Einer berufstätigen oder berufstätig gewesenen Person, die über den Lehrabschluss hinaus in ihrem Berufsfeld und in relevanten angrenzenden Bereichen keinerlei, einer höheren Schulbildung nahe kommendes Praxiswissen erworben hat, bleibt auch weiterhin für die Erlangung des Universitätszuganges die Option der Externistenreifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung und für die Erlangung einer höheren dienstrechtlichen Bewertung die Beamten-Aufstiegsprüfung.

Die Prüfungswerberinnen und Prüfungswerber sollen in jenen Fachbereichen, die nach der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung, BGBl. II Nr. 40/2010 i. d. g. F., abgelegt werden, mit den folgenden Handlungsbereichen vertraut sein:

  • Wiedergeben von berufsfeldrelevanten Fakten und Daten
  • Verstehen von berufsfeldrelevanten Sachverhalten
  • Anwenden berufsfeldrelevanter Methoden und Verfahren
  • Analysieren bestehender oder neuer Sachverhalte
  • Entwickeln von berufsfeldrelevanten Lösungen oder Ergebnissen

 

Wählen Sie jenen Fachbereich, der Ihrem Berufsfeld entspricht! Dort finden Sie ggf. auch die entsprechenden Inhaltsbereiche!

Fachbereich Tourismusmarketing und Kundenmanagement
Fachbereich Ernährung und Lebensmitteltechnologie
Fachbereich Touristisches Management
Fachbereich Hotel- und Gastronomiemanagement
Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Weitere Fachbereiche